Als Insolvenzverwalter verstehen wir uns als Dienstleister für die Gläubiger. Wir gestalten unsere Insolvenzverfahrensabwicklung transparent und möglichst digital. Nachfolgend haben wir einige wichtige Hinweise für Gläubiger hinterlegt.
Wollen Sie als Gläubiger bei einem Insolvenzantrag sicherstellen, dass Ihre Forderung berücksichtigt wird, schicken Sie uns eine E-Mail oder benachrichtigen Sie uns per Fax oder Brief. Sie stellen damit sicher, dass wir Sie in jedem Fall von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich unterrichten.
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, erhalten Sie unser Gläubigerrundschreiben mit den Hinweisen und dem Formular zur Forderungsanmeldung.
Sie können Ihre Forderung formlos anmelden, also per E-Mail, Brief oder Fax. Als Insolvenzverwalter akzeptieren wir elektronische Anmeldungen per E-Mail.
Es besteht zwar keine Verpflichtung, das Anmeldeformular zu benutzen. Wir empfehlen dies aber. Das Anmeldeformular erhalten Sie von uns automatisch mit dem Gläubigerrundschreiben nach Insolvenzeröffnung. Sie können das Anmeldeformular im Word- oder PDF-Format auch jederzeit von unserer Homepage laden und bequem am Bildschirm ausfüllen. Das Formular enthält weitere wichtige Hinweise zur Forderungsanmeldung, zu Absonderungsrechten und zu Deliktforderungen.
Die Forderungen können nur beim Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder angemeldet werden. Die Bezeichnung hängt von der Art des Insolvenzverfahrens ab. Forderungen können nicht beim Insolvenzgericht angemeldet werden oder beim Schuldner. Derartige Anmeldungen sind unwirksam.
Wenn Sie als Vertreter eines Gläubigers eine Forderung anmelden, müssen Sie uns mit der Anmeldung eine Originalvollmacht zukommen lassen. Diese Vollmacht benötigen wir auch dann im Original, wenn Sie per per E-Mail anmelden.
Unabdingbar für eine Forderungsanmeldung sind die genaue Bezeichnung des Gläubigers (richtige Firmierung, keine Postfachanschrift, sondern Straßenanschrift), die Angabe der Forderungshöhe in Euro sowie die Angabe eines Forderungsgrundes.
Melden mehrere Gläubiger eine Forderung als Gesamtgläubiger an, sind diese Angaben für jeden Gläubiger notwendig.
Zinsen können nur bis einen Tag vor Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden. Bitte geben Sie den Zinssatz an und rechnen die Zinsen aus. Wenn höhere Zinsen als die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB angemeldet werden (in der Regel 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz), müssen Sie dies begründen.
Sie können sämtliche Kosten anmelden, die Ihnen z.B. wegen Verzug des Schuldners mit der Zahlung entstanden sind. Dies beinhaltet auch Rechtsanwaltskosten. Nur die Kosten, die Ihnen durch die Teilnahme am Insolvenzverfahren selbst entstanden sind, können Sie nicht im Insolvenzverfahren geltend machen.
Bitte übersenden Sie mit der Forderungsanmeldung Unterlagen wie Rechnungen, Mahnungen etc. Ohne diese Unterlagen können wir die Berechtigung der Forderung nicht ordentlich prüfen und müssen Sie im Prüfungstermin zunächst bestreiten. Sie können Unterlagen auch nachreichen.
Ihre Forderung müssen Sie immer anmelden, wenn Sie vom Verteilungsverfahren in der Insolvenz partizipieren wollen. Somit müssen auch bereits titulierte Forderungen angemeldet werden.
Wenn Sie einen Anspruch tituliert haben (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil), übersenden Sie uns bitte die vollstreckbare Ausfertigung des Titels. Sie erhalten die Originale später mit einem Vermerk des Insolvenzgerichts über die Anmeldung dieser Forderung im Insolvenzverfahren zurück. Ohne Originaltitel kann die Forderung nur wie eine nicht titulierte Forderung behandelt werden.
Sollten Sie Aus- oder Absonderungsrechte geltend machen, etwa weil Sie Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben, übersenden Sie uns die entsprechenden Nachweise (allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen, Lieferscheine u.ä.). Es ist auch in diesen Fällen empfehlenswert, die Forderung vollständig unter Hinweis auf die Absonderungsrechte anzumelden. Kreuzen Sie hierfür zusätzlich die entsprechenden Felder im Forderungsanmeldungsformular an.
Die Forderungen werden entweder in einem gerichtlichen Prüfungstermin geprüft, oder im schriftlichen Verfahren. Wenn Sie bei der Forderungsanmeldung eine E-Mail-Adresse angegeben haben, informieren wir Sie in der Regel noch am Tag der Prüfung über das Prüfungsergebnisse per Mail und teilen Ihnen ggf. mit, aus welchen Gründen wir eine Forderung bestritten haben. Sie haben dann Gelegenheit, weitere Auskünfte zu geben oder Nachweise für die Forderung zu übersenden.
Das Insolvenzgericht informiert Sie über das Prüfungsergebnis nur, wenn Ihre Forderung ganz oder teilweise bestritten wurde. Gläubiger mit festgestellten Forderungen erhalten vom Insolvenzgericht keine Mitteilung.