Das CORONA-Virus macht vor den Betrieben nicht halt. Wir befinden uns daher in der Situation, dass neben den gesundheitlichen Aspekten wirtschaftliche Fragestellungen in den Vordergrund rücken.
Zu einigen zentralen arbeitsrechtlichen Themen möchten wir Sie informieren. Im Eilverfahren wurde das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld zwi-schenzeitlich verkündet.
Die Ausbreitung des CORNOA-Virus hat in Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt. Die Bundesregierung und die einzelnen Lan-desregierungen haben zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte angeordnet und zahlreiche öffentliche Veranstaltungen untersagt.
Diese Maßnahmen werden zu erheblichen Einkommensverlusten bei Personen und Unternehmen füh-ren, die auf diesen Gebieten tätig sind.
Um diese Folgen abzufedern und evtl. rechtliche Folgeprobleme (z.B. Insolvenzantragspflicht) angemes-sen zu lösen, hat der Deutsche Bundestag am 25.03.2020 ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil,- Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen.