Durch das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) besteht nunmehr die Möglichkeit, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Dies war bisher nicht möglich. Mangels Registereintragung war eine GbR daher auch nicht transparenzregisterpflichtig. Transparenzpflichtige Rechtseinheiten sind nach § 20 GWG juristische Personen des Privatrechts, wie z.B. die GmbH oder die Aktiengesellschaft, und eingetragene...