Bank- und Kapitalmarktrecht

Photo by Stephen Phillips - Hostreviews.co.uk on Unsplash
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Wir verstehen uns als kompetenter Partner für alle Akteure der Finanzwelt, von Kreditinstituten über Versicherungen bis hin zu privaten und institutionellen Anlegern.

 

Unternehmerische Entscheidungen erfordern häufig die Zusammenarbeit mit Kreditinstituten, sei es bei der Gründung eines Unternehmens oder bei der Finanzierung einer Produktionsanlage. Banken legen hierfür umfangreiche Verträge vor, die fachkundig beurteilt werden müssen. Bereits abgeschlossene Verträge sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

 

Unsere Kernkompetenzen umfassen

 

  • Bankvertragsrecht: Wir beraten in allen Fragen des Bankvertragsrechts, einschließlich der Gestaltung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der spezifischen Anforderungen an die verschiedenen Kontenformen.
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung: Unsere Expertise reicht von der Gestaltung und Verhandlung von Kreditverträgen bis hin zu internationalen Kreditgeschäften und deren Absicherung.
  • Zahlungsverkehr und Electronic Banking: Wir decken den gesamten Bereich des Zahlungsverkehrs ab, von der klassischen Überweisung bis hin zu modernen Formen des Electronic Banking.
  • Vermögensverwaltung und Verwahrung: Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der Strukturierung und Überwachung von Vermögensverwaltungs- und Verwahrungsdienstleistungen.
  • Factoring und Leasing: Wir beraten umfassend zu diesen Finanzierungsinstrumenten und unterstützen bei deren rechtlicher Umsetzung.
  • Insolvenzanfechtung: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Insolvenzrecht sind wir für Banken ein kompetenter Ansprechpartner bei der Prüfung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen. 
  • Sanierungsbegleitung: Wir unterstützen Banken bei der Sanierungsbegleitung notleidender Kreditengagements und nutzen dabei unsere vielfältigen Erfahrungen aus der Insolvenzabwicklung und Sanierungsberatung.
  • Geldwäscheprävention und Datenschutz: Unsere Expertise umfasst die Beratung zu Compliance-Anforderungen, insbesondere im Bereich der Geldwäscheprävention und des Datenschutzes.
  • Schadensersatzansprüche und Falschberatung: Wir vertreten unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung im Kapitalmarktbereich.

 

Unser Ziel ist es, Ihnen mit fundiertem Fachwissen und maßgeschneiderter Beratung zur Seite zu stehen. Wir begleiten Sie sicher durch die komplexe Welt der Finanzmärkte und sorgen dafür, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht.