Arbeitsrecht für Unternehmen

Photo by Leon on Unsplash
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Das Arbeitsrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Themen, wie z.B.

  • Arbeitsvertragsrecht: Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie bei der Lösung von arbeitsvertraglichen Streitigkeiten.
  • Betriebsverfassungsrecht: Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb. Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und bei der Durchführung von Betriebsratswahlen. 
  • Unfallversicherungsrecht: Das Unfallversicherungsrecht regelt die Entschädigung von Arbeitnehmern, die bei der Arbeit einen Unfall erleiden. Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei der Erfüllung ihrer versicherungsrechtlichen Pflichten.
  • Sozialversicherungsrecht: Das Sozialversicherungsrecht regelt die soziale Absicherung von Arbeitnehmern. Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei der Erfüllung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. 
  • Entgeltfortzahlungsrecht: Das Entgeltfortzahlungsrecht regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und sonstigen Ausfallzeiten. Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei der Erfüllung ihrer entgeltfortzahlungsrechtlichen Pflichten. 
  • Kündigungsrecht: Das Kündigungsrecht regelt die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitgeber. Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen beim Ausspruch von Kündigungen und bei der Abwehr von Kündigungsschutzklagen.
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten: Unsere Kanzlei vertritt Unternehmen vor den Arbeitsgerichten in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, z.B. bei Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten oder Mobbing. 

Arbeitsrechtliche Fragestellungen müssen bereits im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen frühzeitig berücksichtigt werden. Wir bieten Ihnen kompetente und erfahrene Beratung im Individualarbeitsrecht sowie bei Unternehmensumstrukturierungen und Betriebsübergängen.

 

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Vertretung von Unternehmen, also Arbeitgebern. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmen. Sie kennen die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen von Unternehmen und können daher Unternehmen umfassend und lösungsorientiert beraten.

 

Wir gestalten für Sie Arbeitsverträge mit Ihren Mitarbeitern, begleiten notwendige Unternehmensumstrukturierungen, führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat und beraten Sie bei Interessenausgleich und Sozialplan.