Florian Falkenroth

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

Mail: florian.falkenroth@tappmeier.de


Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälische Wilhelmsuniversität Münster
  • Referendariat am Landgericht Duisburg
  • Tätigkeit in einer Steuerberatungs-GmbH (2016 – 2020)
  • Rechtsanwalt seit 2021
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2024
  • Fachanwalt für Steuerrecht seit 2024
  • Standort: Ulm

Rechtsgebiete

Steuerstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Steuerrecht

Profil

Herr Falkenroth ist seit dem Jahr 2021 als Rechtsanwalt zugelassen und seit Februar 2024 bei der Kanzlei Tappmeier Rechtsanwälte PartGmbB tätig. Im März 2024 wurden Herrn Falkenroth die Fachanwaltstitel für Strafrecht und für Steuerrecht verliehen.

 

Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 2016 war Herr Falkenroth zunächst in einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei in Lindau am Bodensee tätig. Schwerpunkt seiner Tätigkeit war die Beratung von Unternehmen sowie deren Geschäftsführer und Gesellschafter in allen steuerrechtlichen Fragen. Herr Falkenroth erstellte darüber hinaus auch Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für die von ihm beratenen Mandanten.

 

Ab 2021 war Herr Falkenroth in einer überregional tätigen Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. Dort spezialisierte sich Herr Falkenroth weiter auf den Gebieten des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts und verteidigte seine Mandanten u.a. gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung, Bankrott, Insolvenzverschleppung, Betrug, u.a.

 

Neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger vertiefte Herr Falkenroth seine Kenntnisse im Steuerrecht, erstellte Gutachten zu steuerrechtlichen Fragestellungen und vertrat seine Mandanten in Rechtsbehelfs- und Klageverfahren in Steuersachen.

 

Im Jahr 2021 absolvierte Herr Falkenroth die Fachanwaltslehrgänge für Steuerrecht und für Strafrecht. Nach Erwerb und Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen wurden Herrn Falkenroth im März 2024 die Fachanwaltstitel für Strafrecht und für Steuerrecht verliehen.

 

Herr Falkenroth unterstützt Sie in komplexen Fällen des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts und übernimmt – sofern erforderlich – selbstverständlich Ihre Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten wie Steuerhinterziehung, Betrug, Unterschlagung, Bankrott, Insolvenzverschleppung, usw.. 

 

Des Weiteren ist Herr Falkenroth Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Steuerrechts. Herr Falkenroth vertritt Ihre rechtlichen Interessen in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Finanzverwaltung und anschließenden Klageverfahren vor den Finanzgerichten.

 

Regelmäßig sind im Wirtschaftsstrafrecht und auch im Steuerrecht Rechtsfragen aus dem Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Bankrecht zu klären. Hierfür steht Herrn Falkenroth unser Team aus Spezialisten dieser Rechtsgebiete zur Seite.

 


Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltsverein e.V.

Strafverteidigerinnen & Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V.

Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung (WisteV) e.V.