Mergers & Acquisitions (M&A)

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M&A steht für Mergers & Acquisitions und bezeichnet den Zusammenschluss oder die Übernahme von Unternehmen. M&A-Prozesse können sowohl für Käufer als auch für Verkäufer komplex und risikoreich sein. Eine umfassende rechtliche Beratung ist daher unerlässlich, um die Interessen der Beteiligten zu wahren und die Transaktion erfolgreich zu gestalten.

 

Unsere Kanzlei bietet folgende Leistungen an:

  • Strategische Beratung: Unsere Kanzlei unterstützt die Mandanten bei der Entwicklung einer M&A-Strategie und der Auswahl des geeigneten Transaktionsmodells.
  • Vorbereitung und Durchführung der Due Diligence: Die Due Diligence ist eine umfassende Prüfung des Zielunternehmens, die alle relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte umfasst. Unsere Kanzlei unterstützt die Mandanten bei der Durchführung der Due Diligence und der Bewertung der Ergebnisse. Wir führen eine umfassende Prüfung des Zielunternehmens durch, um die Risiken der Transaktion zu identifizieren.
  • Verhandlungen: Die Verhandlungen über den Kaufvertrag sind ein wichtiger Teil eines M&A-Prozesses. Unsere Kanzlei vertritt die Interessen unserer Mandanten in den Verhandlungen und sorgt dafür, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Belange berücksichtigt werden.
  • Erstellung und Prüfung des Kaufvertrags: Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument eines M&A-Prozesses. Unsere Kanzlei erstellt den Kaufvertrag oder überprüft einen vorgelegten Vertrag und berät unseren Mandanten zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
  • Begleitung des Closing: Das Closing ist der Abschluss des M&A-Prozesses. Unsere Kanzlei begleitet die Mandanten bei der Erfüllung der Closing-Bedingungen und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtswirksam wird.

 

Darüber hinaus bieten wir folgende Leistungen an:

  • Beratung bei der Finanzierung des M&A-Prozesses: Die Finanzierung eines M&A-Prozesses kann komplex sein. Unsere Kanzlei unterstützt die Mandanten bei der Auswahl der geeigneten Finanzierungsform und bei den Verhandlungen mit den Finanzierungspartnern.
  • Beratung bei der Integration des Zielunternehmens: Nach dem Abschluss eines M&A-Prozesses ist die Integration des Zielunternehmens in den Konzern eine wichtige Aufgabe. Unsere Kanzlei unterstützt  die Mandanten bei der Entwicklung eines Integrationsplans und bei der Umsetzung der Integrationsmaßnahmen.

 

Bei der Beratung und Begleitung bei M&A-Prozessen ist es wichtig, dass unsere Kanzlei über eine umfassende, langjährige Expertise in den folgenden Bereichen verfügt:

  • Gesellschaftsrecht: Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung, Organisation und Leitung von Unternehmen. Es ist daher von grundlegender Bedeutung für M&A-Prozesse.
  • Steuerrecht: Steuerliche Aspekte können einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Bewertung einer Transaktion haben.
  • Arbeitsrecht: Arbeitsrechtliche Aspekte sind insbesondere bei Transaktionen mit Arbeitnehmerübergang zu beachten.
  • Insolvenzrecht: Bei einer Transaktion aus einer Insolvenz heraus sind vertiefte Kenntnisse des Insolvenzrechts unerlässlich.
  • Gewerbliches MIetrecht: Wird im Rahmen der Transaktion die Anmietung von gewerblichen Immobilien notwendig, beraten wir den Mandanten und erstellen den Mietvertrag.